Verschärfung der Maskenpflicht an der Grundschule

Wie aus der neuen Coronaschutzverordnung im §3 (2 und 3) von gestern Nachmittag (FREITAG) hervorgeht, besteht ab Montag, 22.02.2021, auch bei Kindern unter 14 Jahre die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes. Das bedeutet, auch im Schulgebäude, im Unterricht und auf dem Schulgelände sind medizinische Masken (FFP2- oder OP-Masken für Kinder) zu tragen.

Da diese Entscheidung mal wieder sehr kurzfristig mitgeteilt wurde, möchten wir die Eltern darauf hinweisen, schnellstmöglich Masken zu besorgen. Wir werden aber keinem Kind am Montag oder Dienstag den Zugang zur Schule verweigern. Wir werden im Team darauf achten dass die Stoffmasken durchgängig getragen werden und die Abstände eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Felicitas Todd

20.02.2021 04:34

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