Durchgängige Maskenpflicht bleibt bestehen

Änderung im Detail beachten!!!

Wie auch bereits vor dem Wechselunterricht dürfen die Schüler auf ihre Alltagsmasken (Stoff) zurückgreifen. Selbstverständlich bieten die medizinischen Masken für alle einen deutlich erhöhten Schutz, allerdings verfahren wir dabei, wie im letzten Schreiben angekündigt: Die Kinder werden solange sie eine Maske tragen am Wechselunterricht teilnehmen dürfen.

Sollte eine ärztliche Befreiung vorliegen, muss diese aktualisiert werden und der Schulleitung vorliegen. Die Schulleitung entscheidet über den Besuch des Unterrichts in jedem einzelnen Fall.

Bitte beherzigen sie die von der Pflegschaft versendeten Hygieneempfehlungen beim Gebrauch von Masken und achten sie täglich darauf, auch mindestens eine Ersatzmaske mit zu geben.

Vielen Dank, Felicitas Todd

25.02.2021 09:05

Zurück